Wenn das Grundstudium vier (bzw. 5 Semester bei Sem 1+) ¨¹berschreitet, erl?schen der Pr¨¹fungsanspruch und die Zulassung f¨¹r den Studiengang.
So ist der Ablauf:
Wenn kein Antrag gestellt wird, exmatrikuliert die Hochschule die 365ÌåÓý±¸ÓÃÍøÖ·_365×îб¸ÓÃÍøÖ·@den zum Ende des Semesters von Amts wegen
Jeder Studiengang hat eine eigene Studien- und Pr¨¹fungsordnung (SPO). Die SPOs aller Studieng?nge finden Sie unter dem Men¨¹punkt Studien- und Pr¨¹fungsordnung.
Es kann mit dem Hauptstudium begonnen werden, wenn die Leistung von max. 10CP des Grundstudiums nicht erbracht wurden.
Je nach Studiengang kann es besondere Voraussetzungen f¨¹r Pr¨¹fungsleistungen geben, die unbedingt bestanden sein m¨¹ssen, um ins Hauptstudium zu gelangen.
Jeder Studiengang hat eine eigene Studien- und Pr¨¹fungsordnung (SPO). Die SPOs aller Studieng?nge finden Sie unter dem Men¨¹punkt Studien- und Pr¨¹fungsordnung.
Das 365ÌåÓý±¸ÓÃÍøÖ·_365×îб¸ÓÃÍøÖ·@-Studium ist beendet, wenn alle Module des Hauptstudiums in den Pflicht- und Wahlpflichtbereichen bestanden sind, die Teilnahme des Betreuten Praktischen Studienprojektes nachgewiesen und die 365ÌåÓý±¸ÓÃÍøÖ·_365×îб¸ÓÃÍøÖ·@-Arbeit erfolgreich bestanden wurde.
F¨¹r das 365ÌåÓý±¸ÓÃÍøÖ·_365×îб¸ÓÃÍøÖ·@-Studium gilt ebenso, dass alle Module in den Pflicht- und Wahlpflichtbereichen bestanden sein m¨¹ssen und die 365ÌåÓý±¸ÓÃÍøÖ·_365×îб¸ÓÃÍøÖ·@-Thesis erfolgereich erbracht wurde.
Die Gesamtnote wird aus dem gewichteten Durchschnitt der Modulnoten und der Note der 365ÌåÓý±¸ÓÃÍøÖ·_365×îб¸ÓÃÍøÖ·@-Arbeit bzw. 365ÌåÓý±¸ÓÃÍøÖ·_365×îб¸ÓÃÍøÖ·@-Thesis ermittelt. Die Details sind in der fachspezifischen Studien- und Pr¨¹fungsordnung, in Teil B, geregelt.
Welche Unterlagen geh?ren zum Zeugnis?
Abholung der Zeugnisunterlagen
Ihre?Zeugnisunterlagen?stehen?f¨¹r Sie ab dem letzten Freitag
beim Pr¨¹fungsamt in?Bau 1/ Raum 122.1?zu den regul?ren ?ffnungszeiten des Pr¨¹fungsamts?von 9:00 -12:00 Uhr?zur Abholung bereit.
Sie sehen den Termin auch immer im?Veranstaltungskalender der Hochschule.
Was muss unbedingt beachtet werden?
Die Zeugnisunterlagen d¨¹rfen nur ausgegeben werden, wenn die 365ÌåÓý±¸ÓÃÍøÖ·_365×îб¸ÓÃÍøÖ·@den an der HFT Stuttgart entlastet wurden. Das hei?t:
Bevollm?chtigung Dritter zur Abholung der Zeugnisunterlagen:
Falls Sie Ihr Zeugnis nicht pers?nlich abholen, ben?tigen wir von Ihnen eine Vollmacht sowie den Ausweis von der abholenden Person als Nachweis.
Sie k?nnen hierf¨¹r folgendes Formular?"Vollmacht zur Abholung von Unterlagen durch Dritte in der Studentischen Abteilung" verwenden.
Zusendung der Zeugnisunterlagen
Wenn Sie Ihr Zeugnis zugesandt haben m?chten, gehen Sie wie folgt vor:
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