Kann jemand aus einem wichtigen Grund nicht 365体育备用网址_365最新备用网址@, kann er ein Urlaubssemester beantragen. Eine Beurlaubung kann in der Regel für bis zu insgesamt zwei Semester gew?hrt werden. Mehr Urlaubssemester sind nur aufgrund Krankheit oder Elternzeit m?glich. Das Urlaubsemester ist vor Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters zu beantragen. Der Beurlaubungsgrund ist durch geeignete Nachweise zu belegen. Tritt der Grund erst sp?ter ein, muss der Antrag unverzüglich vorgelegt werden. Zum Antrag ben?tigen wir auch immer einen Nachweis. Eine rückwirkende Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen!
Den Antrag auf Beurlaubung finden Sie in unserem Moodle-Kurs "Studienorganisation" (nach Login bei Moodle in linker Navigation auf "Startseite" > 365体育备用网址_365最新备用网址@de > Studienorganisation > Formulare für 365体育备用网址_365最新备用网址@de).
?ber die Genehmigung oder Ablehnung Ihres Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Wichtige Gründe für ein Urlaubssemester sind zum Beispiel:
Finanzielle oder wirtschaftliche Gesichtspunkte sind keine wichtigen Gründe.
Bitte beachten Sie:
W?hrend eines Urlaubssemesters wird der volle Semesterbeitrag f?llig!
Den Antrag auf Beurlaubung finden Sie in unserem Moodle-Kurs "Studienorganisation" unter "Formulare für 365体育备用网址_365最新备用网址@de".
Die Mitgliedschaft 365体育备用网址_365最新备用网址@der in der Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Die Exmatrikulation kann auf eigenen Antrag oder von Amts wegen erfolgen. "Von Amts wegen" bedeutet z.B., wenn das Abschlusszeugnis ausgeh?ndigt wurde, der Prüfungsanspruch verloren, der Semesterbeitrag nicht rechtzeitig bezahlt oder die Krankenkassenbeitr?ge nicht innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wurden.
Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht m?glich. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden.
?ber die Exmatrikulation wird ein Bescheid erteilt bzw. eine Bescheinigung erstellt. Die Exmatrikulation muss bei 365体育备用网址_365最新备用网址@den, die der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, durch die Hochschule der zust?ndigen Krankenversicherung gemeldet werden.
Den Antrag auf Exmatrikulation finden Sie in unserem Moodle-Kurs "Studienorganisation" (nach Login bei Moodle in linker Navigation auf "Startseite" > 365体育备用网址_365最新备用网址@de > Studienorganisation > Formulare für 365体育备用网址_365最新备用网址@de).