Bewerbung auf das 1. Fachsemester oder h?heres Fachsemester?

  • wenn Sie noch nie oder bisher in keinem vergleichbaren, ?hnlichen bzw. verwandten Studiengang an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in Deutschland studiert haben (ohne Abschluss!), dann bewerben Sie sich auf ein Studium ins erste Fachsemester. Sie k?nnen sich auf bis zu drei Studieng?nge an der HFT parallel bewerben. Infos zum Bewerbungsablauf finden Sie unter Bewerbung.
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  • wenn Sie an einer anderen Hochschulart in Deutschland, also an einer ?Universit?t in Deutschland oder Dualen Hochschule einen ?hnlichen oder vergleichbaren Studiengang studiert haben oder derzeit 365体育备用网址_365最新备用网址@ (ohne Abschluss!), dann k?nnen Sie sich in das erste oder in ein h?heres Fachsemester bewerben. Bei einer Bewerbung auf das h?here Fachsemester müssen die Voraussetzungen für das Grundstudium an der HFT Stuttgart nachgewiesen werden!
  • wenn Sie an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften einen ?hnlichen, vergleichbaren oder verwandten Studiengang studiert haben oder derzeit 365体育备用网址_365最新备用网址@ (ohne Abschluss!), ist eine Bewerbung in das erste Fachsemester nicht m?glich. Sie k?nnen sich nur in ein h?heres Fachsemester bewerben.
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  • wenn Sie an einer anderen Hochschulart in Deutschland, also an einer ?Universit?t in Deutschland oder Dualen Hochschule einen ?hnlichen oder vergleichbaren Studiengang studiert haben oder derzeit 365体育备用网址_365最新备用网址@ (ohne Abschluss!), dann k?nnen Sie sich in das erste oder in ein h?heres Fachsemester bewerben. Bei einer Bewerbung auf das h?here Fachsemester müssen die Voraussetzungen für das Grundstudium an der HFT Stuttgart nachgewiesen werden!

Beispiele

  • Studium Bauingenieurwesen 3. Semester an der Hochschule XY: Bewerbung an HFT Stuttgart im Studiengang Bauingenieurwesen in das 4.?Semester.
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  • Studium Baumanagement an der Hochschule XY: Studieninhalte sind weitgehend deckungsgleich mit den Studieninhalten des Bauingenieurstudiums an der HFT Stuttgart (vgl. Modulbeschreibungen). Bewerbung ausschlie?lich auf ein h?heres Semester (nicht ins 1. Fachsemester!).

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Falls Sie sich diesbezüglich unsicher sind, beraten wir Sie gerne. Wenden Sie sich hierzu an unsere?Studienberatung.

Leitfaden Anerkennung von Prüfungsleistungen

Sie haben bereits einige Zeit studiert und erfolgreich Prüfungsleistungen absolviert? Nun m?chten Sie in einen anderen Studiengang wechseln? Wenn Ihre bisher erbrachten Studienleistungen mit den im neuen Studiengang geforderten Leistungen nach Inhalt und Umfang vergleichbar sind, k?nnen Sie sich diese anrechnen lassen oder sich ggf. direkt auf ein h?heres Fachsemester bewerben. ?ber die Anrechnung und die Einstufung entscheidet der Prüfungsausschussvorsitzende des jeweiligen Studiengangs.

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Anerkannt werden k?nnen:

  • Module
  • 365体育备用网址_365最新备用网址@vorprüfungen

Was müssen Sie als 365体育备用网址_365最新备用网址@de bzw. 365体育备用网址_365最新备用网址@der tun?

Bitte stellen Sie beim Prüfungsausschuss / Studiendekanin bzw. Studiendekan des jeweiligen Studiengangs einen "Antrag auf Zulassung ins h?here Fachsemester". Diesem sind beizulegen:

Alle Formulare finden Sie auch im Moodle-Kurs "Formulare 365体育备用网址_365最新备用网址@de" (HFT-Account notwendig!).

Zeitliche Befristung:

Der Antrag mit den vollst?ndigen Unterlagen (inklusive Stellungnahme der Lehrperson) muss i. d. R. sp?testens 3 Wochen nach Vorlesungsbeginn bei der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan zur Entscheidung vorliegen, damit die vom Prüfungsamt vorgegebenen Termine des Prüfungsamts eingehalten werden k?nnen. Wichtig: Bei ?berschreitung dieser Frist ist eine Anerkennung für das laufende Semester nicht mehr m?glich!

Detaillierte Vorgehensweise:

  1. Bitte füllen Sie das Excel-Sheet Anerkennung-Module.xlsx aus
  • Tragen Sie bitte Ihre Matrikelnummer und Ihren Namen ein.
  • Tragen Sie bitte alle Module, welche anerkannt werden sollen, in die Spalte B und erg?nzen die Anzahl der anzuerkennenden SWS und CPs (laut SPO der HFT Stuttgart). Die Excel-Tabelle enth?lt nur die Module, für die Sie die Anerkennung beantragen m?chten.
  • Anschlie?end füllen Sie bitte die entsprechenden Zellen der Tabelle ?Fremde Hochschule“ aus.
    • Falls für ein Modul der HFT Stuttgart mehrere Module der ?fremden Hochschule“ zusammengefasst werden müssen, enth?lt die betreffende Tabellenzelle ?Modul“ unter ?Fremde Hochschule“ eine mit Aufz?hlungspunkten versehene Liste der ?fremden“ Module. In den Tabellenzellen ?SWS“, ?CP“ und ?Note“ der fremden Hochschule werden die jeweiligen Zahlen in gleicher Weise listenf?rmig – und nicht summarisch – eingetragen.
    • Falls ein Modul der ?fremden Hochschule“ mehrere Module der HFT Stuttgart beinhaltet, tragen Sie bitte das ?fremde Modul“ nur bei einem HFT- Modul ein. Bei den verbleibenden HFT-Modulen verweisen Sie in der jeweiligen Tabellenzelle auf das ?fremde“ Modul (lfd. Nummer). Füllen Sie bitte das Antragsformular aus und legen dieses mit dem ausgefüllten Excel-Sheet und der Stellungnahme der Lehrperson im Studiengang vor.

2. Im Studiengang werden noch offene Fragen gekl?rt und Ihnen das Anerkennungsverfahren erl?utert:

3. Für jedes anzuerkennende Modul, das jeweils einer Tabellenzeile mit einer lfd. Nr. entspricht, müssen Sie eine Stellungnahme der für das Modul zust?ndigen Lehrperson einholen. Hierzu teilt der Studiengang Ihnen die Namen der jeweiligen Lehrpersonen mit. Nach der Beratung/Information im Studiengang wird Ihnen der Eingang des Antrags im Studiengang best?tigt. Der Antrag wird im Studiengang intern der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan weitergeleitet. Anschlie?end gehen Sie bitte in die Sprechstunden der für die anzuerkennenden Module zust?ndigen Lehrenden und holen für jedes Modul eine Stellungnahme ein. Hierzu sind mitzubringen:

Hierzu verwenden Sie bitte je Lehrperson die zweite Seite des offiziellen Anerkennungsformulars der HFT Stuttgart (Datei Antrag-auf-Anerkennung.pdf).

  1. der Notenauszug der ?fremden“ Hochschule
  2. die ausgedruckten Modulbeschreibungen für alle anzuerkennenden Prüfungs(vor-) und Studienleistungen der ?fremden“ Hochschule. Diese müssen in deutscher Sprache (Amtssprache) vorliegen.
  3. Sobald Sie alle Stellungnahmen eingeholt haben, kommen Sie mit allen Unterlagen in die Sprechstunde der Studiendekanin bzw. des Studiendekans. Wenn die Informationen vollst?ndig und richtig vorliegen, beurteilt die Studiendekanin bzw. der Studiendekan den sich ergebenden Gesamtzusammenhang und führt die Anerkennungen formal durch Bescheid durch.
  4. Anschlie?end informiert die Studiendekanin bzw. der Studiendekan das Prüfungsamt und l?sst die Noten der Prüfungsleistungen bzw. Leistungsnachweise in das EDV-System einpflegen.

Weiterführende Informationen

Bewerbung und Zulassung

Jein. Wenn Sie das Fach bereits an einer Hochschule für angewandte Wissenschaft 365体育备用网址_365最新备用网址@, müssen wir Sie zumindest in das zweite Fachsemester einstufen. Alle übrigen Bewerber k?nnen sich für das 1. Fachsemester bewerben.

  • Formblatt Bescheinigung zum bisherigen Studienverlauf unterschrieben und abgestempelt,
  • Anlage zum Antrag auf Zulassung zum Studium in ein h?heres Fachsemester,
  • Aufstellung der anzuerkennenden Module mittels Excel-Sheet,
  • Beglaubigte Ausfertigung der 365体育备用网址_365最新备用网址@vorprüfung und/oder eine Aufstellung über Ihre bisher abgelegten bestandenen und nicht bestandenen Prüfungsleistungen
  • sowie eine Bescheinigung über eventuell abgeleistete Praktika.
  • Sofern Sie sich für das dritte oder ein h?heres Semester bewerben muss eine Teilnahmebescheinigung der studienfachlichen Beratung an der Hochschule für Technik Stuttgart sp?testens bei der Immatrikulation vorliegen. Aus diesem Grund empfehlen wir, die Bescheinigung bereits bei der Bewerbung mitzusenden. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig beim Studiengang einen Beratungstermin, da die Termine erfahrungsgem?? sehr schnell ausgebucht sind und legen Sie bei der Bewerbung einen Nachweis bei, dass zumindest ein Termin vereinbart ist.

Nein, in diesem Fall ben?tigen wir

  • Anlage zum Antrag auf Zulassung zum Studium in ein h?heres Semester,
  • Aufstellung der anzuerkennenden Module mittels Excel-Sheet,
  • Leistungsübersicht über das bisherige Studium an der HFT Stuttgart (Notenspiegel)
  • Sofern Sie sich für das dritte oder ein h?heres Semester bewerben muss eine Teilnahmebescheinigung der studienfachlichen Beratung an der Hochschule für Technik Stuttgart sp?testens bei der Immatrikulation vorliegen. Aus diesem Grund empfehlen wir, die Bescheinigung bereits bei der Bewerbung mitzusenden. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig beim Studiengang einen Beratungstermin, da die Termine erfahrungsgem?? sehr schnell ausgebucht sind.

Ja. Sollten Sie allerdings in einem Fach im letzten Prüfungsversuch sein, kann die Entscheidung über eine m?gliche Einschreibung erst nach Vorliegen des Prüfungsergebnisses getroffen werden. Dafür müssen die Ergebnisse bis zum auf dem Zulassungsschreiben angegebenen Immatrikulationsdatum vorliegen, ansonsten wird Ihr Antrag abgelehnt.

Ja. Diese unterscheiden sich aber je nach Studiengang und Fachsemester. Es muss zun?chst geprüft werden, ob nach der Rückmeldung unserer 365体育备用网址_365最新备用网址@den Pl?tze im jeweiligen Fachsemester des Studiengangs frei sind. Wenn es mehr Bewerbungen als freie Pl?tze gibt, findet ein Auswahlverfahren statt.

Im Falle einer Zulassung werden Sie von uns bis zum Beginn der Vorlesungszeit benachrichtigt.

Sofern Sie nicht aufgenommen werden k?nnen, erhalten Sie von uns einen Ablehnungsbescheid.

Gründe hierfür k?nnen sein:

  • keine anrechenbaren Leistungen vorhanden
  • fehlende Voraussetzungen (bspw. Praktikum)
  • endgültig nicht bestandene Prüfung(en)
  • fehlende Unterlagen
  • fehlende Kapazit?ten im Studiengang

Beratungsgespr?ch und Einstufung

Wenn Sie in das dritte oder ein h?heres Fachsemester eines Studiengangs wechseln, müssen Sie zuvor an einer studienfachlichen Beratung im Studiengang teilgenommen haben. Bitte lassen Sie sich die Beratung schriftlich best?tigen. Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um einen Beratungstermin, da die Termine erfahrungsgem?? sehr gefragt sind. Einen Termin vereinbaren Sie bitte direkt im entsprechenden Studiengang. Die Kontaktdaten entnehmen Sie dem Internet bei dem jeweiligen Studiengang.

Es müssen erfolgreich bestandene Prüfungsleistungen im gleichen oder vergleichbaren Studiengang nachgewiesen werden. Je nach Anzahl, Umfang und Inhalt Ihrer bisherigen Leistungen erfolgt die Einstufung in ein h?heres Semester. Die Einstufung erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Generell gilt, dass eine Rückstufung in das erste Semester nicht erfolgen darf.

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Sofern Sie an der studienfachlichen Beratung teilgenommen haben, wird i. d. R. die Einstufung im Laufe des Gespr?chs vorgenommen. Ansonsten erfolgt die Einstufung nach Ablauf der Bewerbungsfrist im Laufe des Zulassungsverfahrens.

Was ist mit meinen bereits erbrachten Leistungen?

Die Bewerbungsfristen sind Ausschlussfristen. Zur Einstufung werden nur alle bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Leistungen berücksichtigt. Sp?tere Prüfungsergebnisse werden aber auch sp?ter noch angerechnet. Dies müssen Sie aber im gleichen Semester, in welchem die Einschreibung erfolgt, beantragen.

Die konkrete Anrechnung einzelner Leistungen erfolgt immer erst nach der Einschreibung. Dabei werden die bestandenen Prüfungen (und ggf. auch Fehlversuche) aus Ihrem früheren Studium übertragen. Bitte beachten Sie, dass eine endgültig nicht bestandene Prüfung in Ihrem früheren Studiengang ein Weiterstudium bei uns nicht erlaubt (Einschreibehindernis).

Wenn Sie in einem ?hnlichen oder anderen Studiengang als dem jetzt angestrebten endgültig nicht bestanden haben, kann die Prüfungsordnung ihres Wunschstudiengangs weitere Einschreibehindernisse enthalten. Dies betrifft insbesondere die Regelungen, falls Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben.

Wie die konkrete Anrechnung einzelner Leistungen im Einzelnen funktioniert, ist je nach Studiengang unterschiedlich und wird vom Prüfungsausschuss durchgeführt.

Die Anrechnungen erfolgen innerhalb des ersten Semesters an der Hochschule für Technik Stuttgart bzw. im neuen Studiengang. Bitte beachten Sie die entsprechenden Fristen.

Nein, es erfolgt keine Anerkennung im Voraus. Allerdings erfolgt im Zuge der studienfachlichen Beratung bereits eine Vorprüfung. Bitte bereiten Sie für dieses Gespr?ch bereits die geforderten Unterlagen vor. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden Ihre Unterlagen zur Einstufung weitergeleitet. Die konkrete Anrechnung erfolgt in der Regel immer erst nach der Einschreibung und wird von den einzelnen Studieng?ngen durchgeführt.

Da wir von Ihnen eine bereits ausgefüllte Aufstellung der anzuerkennenden Module mittels Excel-Sheet fordern, müssen Sie die Studieninhalte anhand der Modulbeschreibungen Ihres Wunschstudiengangs an der Hochschule für Technik Stuttgart und Ihres bisherigen Studiengangs vergleichen. Auskünfte zu den Modulinhalten an der der Hochschule für Technik Stuttgart finden Sie je nach Studiengang auf der Homepage oder erteilt Ihnen der entsprechende Studiengang.

Ob nicht erbrachte Prüfungsleistungen aus niedrigeren Semestern nachgeholt werden müssen, wird im Einzelfall vom Studiengang geprüft. Eventuell sind Module aus den niedrigeren Semestern des neuen Studiengangs nachzuholen.

Ja, sofern die Inhalte mit den Modulen hier vergleichbar sind. Die Vorgehensweise (Antrag, Prüfung etc.) entspricht der Anerkennung von Prüfungsleistungen an einer deutschen Hochschule.

Verlust des Prüfungsanspruchs

Ein Weiterstudium im gleichen Studiengang ist ausgeschlossen. Als gleicher Studiengang gilt: Gewünschter Studiengang 365体育备用网址_365最新备用网址@ bzw. 365体育备用网址_365最新备用网址@ an einer deutschen Hochschule für angewandte Wissenschaft, der m?glicherweise namensgleich, aber vor allem in Ausrichtung und Inhalt gleich ist. Für Studienabschnitte vor der Vorprüfung genügt eine entsprechende Vergleichbarkeit der Studieng?nge in diesem ersten Studienabschnitt.

Baf?G

Ja. Insbesondere dann, wenn Sie hier z. B. noch Leistungen nachholen müssen. Sofern Sie im 4. Fachsemester nicht den Leistungsstand dieses Semesters vorweisen k?nnen, kann sich dies negativ auf eine F?rderung auswirken.